der Firma IPCom Gesellschaft für internetbasierte Kommunikationsdienste mbH (kurz IPCom) AGB 2005/Version 3.0 vom 1.7.2005
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche in diesen AGB geregelten Dienstleistungen, die IPCom gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Die aktuelle und im Vertragsverhältnis zum ENUM-Registranten jeweils gültige Version der AGB ist unter www.my-enum.at/agb abrufbar.
IPCom ist ENUM-Registrar für ENUM-Domains innerhalb der Zone der österreichischen ENUM-Top Level Domain 3.4.e164.arpa. Sämtliche Informationen sind unter www.my-enum.at zu finden.
Durch die Inanspruchnahme eines ENUM-Dienstes der Firma IPCom, insbesondere das „Anlegen eines Accounts“ mittels Web-Formular oder SMS (Short Message Service), das Registrieren einer ENUM-Domain, das Beantragen einer Rufnummer gemäß Punkt 2.2.2, Validierung und Revalidierung, werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich akzeptiert.
Änderungen der AGB können von IPCom jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von IPCom abrufbar und wird dem Registranten jeweils vor Inkrafttreten an die von ihm bekannt gegebene e-mail-Adresse zugesandt. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie sachlich gerechtfertigt ist. Sollte die Änderung den Verbraucher nicht ausschließlich begünstigen, kann dieser jederzeit von seinem Kündigungsrecht gemäß Punkt 3.11.1 Gebrauch machen.
- ENUM = ENUM ist ein im Dokument RFC 3761 festgelegtes Protokoll, mit dessen Hilfe es möglich ist, Rufnummern auf (ENUM-)Domains unter Verwendung des Domain Name Systems (DNS) abzubilden. Damit sind insbesondere auch konvergente Dienste übergreifend im "klassischen" Telefonnetz - Public Switched Telephone Network (PSTN) - und dem IP-basierten Internet unter Verwendung von Rufnummern möglich. Als Top Level Domain für ENUM ist e164.arpa festgelegt.
- ENUM-Domain = Abbildung einer Rufnummer im Format der ITU-Empfehlung E.164 auf eine Domain gemäß RFC 3761 (z.B. 9.8.7.6.5.4.3.2.1.3.4.e164.arpa)
- Rufnummern für konvergente Dienste - 780: Rufnummern im Bereich 780 dienen Kommunikationsdiensten, die zur Adressierung neben der Rufnummer selbst auch jene Informationen verwenden, die in der zur genutzten Rufnummer jeweils korrespondierenden ENUM-Domain enthalten sind und die Interoperabilität zwischen Teil-nehmern im leitungsvermittelten Telefonnetz und Teilnehmern in öffentlichen IP-Netzen, die Rufnummern im Bereich 780 nutzen, gewährleisten (§§ 61 ff KEM-V).
- enum.at = enum.at Dienstleistungs GmbH für konvergente Kommunikationsdienste, FN 244986z, die Organisation, welcher der Betrieb der österreichischen ENUM-Domain 3.4.e164.arpa durch einen Vertrag mit der RTR GmbH obliegt
- ENUM-Registrar = die Person oder Organisation, an die sich ein Registrant zur Delegation einer ENUM-Domain wenden muss und die einen entsprechenden Vertrag mit enum.at für diese Funktion hat, also im gegenständlichen Vertrag IPCom
- Registrant = diejenige Person, welche die Einrichtung, Änderung oder Löschung einer ENUM-Domain Delegation (bei einem Registrar, also im gegenständlichen Fall IPCom) beauftragt
- Nutzungsberechtigter = diejenige Person, die das Recht an der Nutzung einer bestimmten Rufnummer hat
- nutzungsberechtigter Kommunikationsdienstebetreiber = jener Kommunikationsdienstebetreiber, dem das Nutzungsrecht an einer zur ENUM-Domain korrespondierenden Rufnummer per Bescheid zuge-teilt wurde oder dem dieses durch eine Nummernübertragung gemäß § 23 iVm § 65 Abs. 5 TKG 2003 zukommt
- Delegation = Zuordnung einer ENUM-Domain zu einem Registrar in der Registry-Datenbank
- Sistierung einer Delegation = die zeitlich beschränkte Deaktivierung einer bereits erfolgten ENUM-Domain Delegation
- Leistungszeitraum = der Leistungszeitraum einer ENUM-Domain definiert sich mit der Dauer eines Monats und beginnt erstmalig mit dem Tag der Delegation der ENUM-Domain bei IPCom, und verlängert sich dann jeweils um ein Monat (z.B. Delegation am 4.3., 1. Leistungszeitraum bis 3.4., 2ter von 4.4. bis 3.5.)
- Validierung = die Sicherstellung, dass die Einrichtung, Änderung oder Löschung einer ENUM-Domain Delegation, die mit einer ENUM konformen nationalen Rufnummer korrespondiert, für eine Person (Re-gistrant) nur dann erfolgt bzw. aufrecht bleibt (Erstvalidierung bzw. Revalidierung), wenn diese Person das Nutzungsrecht an der betreffenden nationalen Rufnummer hat
- NAPTR-Record = (Naming Authority Pointer Resource Record) Eintrag im Domain Name System (DNS), der die Regeln für die Umwandlung einer Anfrage enthält. Für die ENUM-Auflösung bedeutet dies, dass eine Anfrage nach einer ENUM-Domain entsprechend den ausgewählten Regeln durch einen URI (Uni-form Resource Identifier) beantwortet wird. Dieser URI stellt die Ausgangsadresse und das Protokoll für die weitere Kommunikation dar.
IPCom ermöglicht als ENUM-Registrar die Registrierung von ENUM-Domains für den Registranten bei enum.at, der Vergabestelle für ENUM-Domains unter .3.4.e164.arpa.
IPCom bietet ihren Teilnehmern die passive Erreichbarkeit für Sprach- u. Faxdienste aus dem PSTN an (zusätzlich muss der Teilnehmer für die Sprachübertragung im Internet einen VoIP Dienst eines Dritten nutzen). Zu diesem Zweck weist sie ihren Kunden Rufnummern aus dem Bereich 0780 zu.
Das Gateway, welches die Interoperabilität zwischen PSTN und Internet gewährleistet, wird nicht selbst betrieben, son-dern von der Telekom Austria AG mit der ein entsprechender Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde. Seitens IPCom wird selbst kein SIP-Service angeboten, es steht dem Endkunden frei hier beliebige Dienste zu konfigurieren.
Die für die Nutzung einer Rufnummer aus dem Bereich 780 notwendige ENUM Domain Delegation wird durch die IPCom in ihrer Funktion als ENUM-Registrar für die Teilnehmer abgewickelt. Weiters bietet IPCom einen Nameserver-Dienst an, auf dem die NAPTR-Records zur ENUM-Domain gehostet werden können. Es steht den Kunden aber frei auch eigene Nameserver einzusetzen. Die Inhalte der NAPTR-Records und somit die mit der ENUM-Domain assoziierten Kommuni-kationsdienste können vom Inhaber der 780-Rufnummer beliebig festgelegt werden.
Bevor die Dienstleistungen von IPCom in Anspruch genommen werden können, muss ein User-Account angelegt wer-den. Dies kann direkt auf der Webseite www.my-enum.at oder bei den auf der Webseite explizit angeführten Rufnummernbereichen mittels Mehrwert-SMS erfolgen. Für das Anlegen eines User-Accounts bedarf es eines Benutzernamens und eines Passworts, welches geheim zu halten ist.
IPCom behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen der IPCom, das Anlegen eines Accounts abzulehnen oder diesen zu sperren.
Zur Erlangung einer im Internet weltweit eindeutigen ENUM-Domain (Delegation) ist die Registrierung dieser ENUM-Domain (Eintragung in die ENUM-Domain-Datenbank) notwendig. Die Nutzungsberechtigung für eine ENUM-Domain ist untrennbar mit der Nutzungsberechtigung für die korrespondierende ENUM-konforme E.164 Rufnummer verbunden.
Registrierungen von ENUM-Domains können nur für die jeweilige Anschlussnummer vorgenommen werden. Für Durch-wahlen von Nebenstellenanlagen sind keine einzelnen Delegationen möglich, hier ist eine Delegation für die zugeteilte Kopfnummer (z.B. +43662123456) erforderlich.
Der Nutzungsberechtigte an der Rufnummer gemäß Punkt 2.3.1 hat das Recht, autonom darüber zu bestimmen, ob die korrespondierende ENUM-Domain delegiert wird oder nicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des an einer Rufnummer nutzungsberechtigten Teilnehmers darf eine Registrierung nicht beauftragt werden. Ausgenommen davon ist die Beauftragung einer ENUM-Domain durch jenen Kommunikationsdienstebetreiber, welchem das Nutzungsrecht an der korrespondierenden Rufnummer per Bescheid oder im Zuge einer Portierung zukommt.
Im Gegensatz zu den Rufnummernbereichen gemäß Punkt 2.3.1 folgt in diesen Rufnummernbereichen die ENUM-Domain-Delegation nicht einer bereits existierenden Rufnummer, die ENUM-Domain stellt vielmehr die Vorbedingung für die Vergabe der korrespondierenden Rufnummer dar. Daher erfolgt die Vergabe der korrespondierenden Rufnummer nach der Registrierung einer freien ENUM-Domain, wobei der Nachweis der erfolgten ENUM-Domain-Delegation die Grundlage für die Zuteilung der Nummer bei der RTR GmbH ist. Daher ist mit der Registrierung einer ENUM-Domain gemäß Punkt 2.3.2 die Beantragung der dazu korrespondierenden 780-Rufnummer automatisch verbunden.
Hinsichtlich ENUM-Domains zu Rufnummern gemäß Punkt 2.3.2 besteht kein Anspruch seitens des Antragstellers, eine bestimmte ENUM-Domain zugeteilt zu bekommen. Es besteht mit Ausnahme der in den AGB genannten Ablehnungs-gründen lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen ENUM-Domain-Namens.
Voraussetzung ist die Registrierung der zu dieser Rufnummer korrespondierenden ENUM-Domain.
Basis der für ENUM zugelassenen Rufnummernbereiche ist der Österreichische Rufnummernplan, festgelegt in der „Kommunikationsparameter, Entgelte- und Mehrwertdiensteverordnung“ (KEM-V) durch die RTR GmbH und als Download verfügbar unter www.rtr.at/kem-v .
Die Vergabe von ENUM-Domains ist bei IPCom im Rahmen der unter www.my-enum.at/rufnummernbereiche angeführten Rufnummernbereiche möglich.
Es werden folgende - für ENUM-Domains zulässige - Rufnummernbereiche unterschieden:
2.3.1 Rufnummernbereiche, bei denen sich die Nutzungsberechtigung für eine ENUM-Domain aus der Nutzungsberech-tigung für die korrespondierende ENUM-konforme E.164 Rufnummer ableiten lässt.
2.3.2 Rufnummernbereiche, bei denen die Delegation der ENUM-Domain Grundlage für die Zuteilung der korrespondie-renden Nummer ist (z.B. 780-Nummer gemäß §§ 61 ff KEM-V).
Das Nutzungsrecht an einer Rufnummer umfasst auch alle jene davon abgeleiteten Identitäten für Dienste, die in Zusammenhang mit der Integrität des Rufnummernraumes stehen (§ 9 Abs. 5 KEM-V).
Gemäß den erläuternden Bemerkungen zu § 9 Abs. 5 KEM-V ist unter Integrität des Rufnummernraumes die Sicherstellung der ausschließlichen Nutzungsmöglichkeit aller mit einer Rufnummer verbundenen Kommunikationsdienste für den berechtigten Teilnehmer zu verstehen. Dies bedeutet beispielsweise, dass mit dem Ende des Nutzungsrechtes an einer Rufnummer (z.B. Vertragskündigung) auch der Wegfall des Nutzungsrechtes an abgeleiteten Identitäten verbunden ist, da anderenfalls – beispielsweise im Falle von ENUM – die Integrität des Rufnummernraumes gefährdet wäre.
Der Registrant hat die für den jeweiligen Rufnummernbereich erforderlichen Angaben, wie im Web-Formular vorgesehen, vollständig und zutreffend zu übermitteln, insbesondere ist eine funktionierende e-mail-Adresse anzugeben. Die verpflichtenden Angaben zum Registranten können je nach Rufnummernbereich unterschiedlich sein. Der Registrant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich während des aufrechten Vertragsverhältnisses die anzugebenden Daten ändern können. Die anzugebenden Daten des ENUM-Domaininhabers, insbesondere auch die e-mail-Adresse, sind von diesem kontinuierlich auf dem aktuellen Stand zu halten.
IPCom weißt ausdrücklich darauf hin, dass möglichst umfangreiche Angaben der Daten des Registranten dessen Identifikation zu internen Zwecken unterstützen und die Gefahr eines Widerrufs einer ENUM-Domain oder Rufnummer gemäß Punkt 3.11.2 entsprechend verringert wird.
Mitteilungen der IPCom, insbesondere Informationen sowie vertragsrelevante Mitteilungen, gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse, insbesondere auch e-mail-Adresse, gesendet wurden.
Der Registrant stimmt explizit zu, dass er vor allem zu Zwecken der Erst- oder Revalidierung oder sonstiger Notwendigkeiten von IPCom oder enum.at jederzeit kontaktiert werden kann, insbesondere auch mittels Telefon, Fax, e-mail oder SMS. Im Rahmen dieses Kontaktes ist er zur Mitwirkung, insbesondere zur unmittelbaren Bereitstellung und Übermittlung angeforderter Unterlagen oder Daten, verpflichtet.
Ein Registrant hat sich für die Delegation einer ENUM-Domain in jedem Falle eines Registrars zu bedienen. IPCom fungiert hinsichtlich der ENUM-Domain als Registrar, hinsichtlich der 780-Rufnummer als Kommunikationsdienstebetreiber, wobei diese Funktionen bei ENUM-Domains gemäß Punkt 2.3.2 nicht auseinander fallen dürfen (vgl. Punkt 3.5).
Durch die Delegation einer ENUM-Domain kommt ein Vertrag zwischen IPCom und dem Registranten und zwischen IPCom und enum.at zustande, nicht aber zwischen enum.at und dem Registranten.
Zur Erlangung einer 780-Rufnummer ist die bescheidmäßige Zuteilung dieser Rufnummer durch die RTR GmbH oder die Portierung der Rufnummer an die IPCom in ihrer Funktion als Kommunikationsdienstebetreiber notwendig.
Sämtliche im Auftrag angegebenen und sich durch die folgende Geschäftsbeziehung ergebenden Daten werden von IPCom zu Zwecken der Verwaltung und Verrechnung verarbeitet.
Der Registrant erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch IPCom an enum.at und durch enum.at an IPCom, die entweder für die Erbringung oder Beendigung der Leistungen oder für die Klärung von Streitfällen (vgl. Punkt 4) notwendig sind. Der Auftraggeber stimmt weiters ausdrücklich zu, dass enum.at als Vergabestelle für ENUM-Domains eine öffentlich zugängliche Datenbank bereitstellt, in der die Delegation einer ENUM-Domain sowie die Zuständigkeit der IPCom ersichtlich sind. Die Daten des Registranten werden von enum.at nicht veröffentlicht.
Der Registrant stimmt weiters explizit zu, dass sämtliche bei IPCom vorhandenen Daten des Registranten auf Aufforderung der RTR GmbH von IPCom an diese übermittelt werden dürfen.
Die Bestimmungen des Punkt 2.7 bleiben auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses, aus welchen Gründen auch immer diese erfolgt, bestehen.
Die Zustimmung zur Übermittlung von Willenserklärungen per E-Mail, SMS oder Web-Formular ist angesichts des vom Auftraggeber begehrten Dienstes in Kenntnis der damit verbundenen Risiken von beiden Vertragsteilen als üblich und notwendig anerkannt.
Der Auftraggeber erklärt durch die Beauftragung einer ENUM-Domain gemäß Punkt 2.3.1 jedenfalls Nutzungsberechtigter der mit der ENUM-Domain korrespondierenden Rufnummer zu sein.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, IPCom im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten, wenn die Rechtsverletzung auf die vom Auftraggeber beauftragte ENUM-Domain-Delegation zurückzuführen ist.
Sämtliche Registrierungen durch IPCom erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Aus der Delegation der ENUM-Domain oder der Zuteilung einer 0780-Rufnummer durch IPCom sind keine weiteren Rechte ableitbar. Aus der Vertragsbeziehung mit IPCom lassen sich keine Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter ableiten.
Um die Dienstleistungen von IPCom in Anspruch nehmen zu können, muss vorab ein ausreichendes Guthaben auf dem Account des Registranten angelegt werden. Dies hat mittels Bezahlung per Kreditkarte oder mittels Übersenden einer Mehrwert-SMS, wie auf der Webseite unter www.my-enum.at beschrieben, zu erfolgen.
Nach Aufbuchen eines Guthabens wird dem Registranten für die Höhe der jeweiligen Einzahlung die Rechnung innerhalb des Accounts zum Download zur Verfügung gestellt. Der Registrant ist einverstanden, dass die Rechnungslegung in elektronischer Form erfolgt.
Die aktuellen Preise für die einzelnen Dienstleistungen (z.B. Delegation, Validierung, Revalidierung, Rufnummernverwal-tung gemäß Punkt 2.2.2) sind unter www.my-enum.at/preise veröffentlicht und werden bei Inanspruchnahme der jeweili-gen Dienstleistung sofort vom Guthaben abgebucht. Einsprüche gegen die Abbuchung vom Guthaben müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlichen (e-mail oder postalisch) erfolgen, andernfalls gilt die Abbuchung als akzeptiert. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG, so wird IPCom den Konsumenten über die Rechtsfolgen in ge-eigneter Form hinweisen.
Sollte zur Deckung der anfallenden Kosten das Guthaben nicht ausreichend sein, kann dies zum Widerruf der ENUM-Domain(s) bzw. der Rufnummer gemäß Punkt 2.2.2 führen (vgl. Punkt 3.11.2).
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber IPCom und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von IPCom nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG. Im Falle von Preiserhöhungen, die dem Registranten von IPCom mittels e-mail mitgeteilt werden, ist dieser berechtigt, den Vertrag jederzeit, spätestens aber am letzten Tag vor Beginn des Wirksamwerdens der Preis-erhöhung, zu kündigen.
Die Auftragserteilung erfolgt unter Verwendung des von IPCom unter www.my-enum.at zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars im Rahmen des Accounts oder mittels SMS unmittelbar mit dem Anlegen des Accounts. Eingegan-gene Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bei IPCom behandelt.
Ein Auftrag gilt erst dann als gestellt, wenn dieser ohne inhaltliche oder formale Fehler bei IPCom einlangt. Voraussetzung für die Bearbeitung des Auftrags ist jedenfalls, dass der Auftraggeber die für den jeweiligen Rufnummernbereich erforderlichen Angaben wie im Web-Formular vorgesehen vollständig und zutreffend übermittelt und die gewünschte ENUM-Domain den in diesen AGB enthaltenen Vorgaben entspricht.
Für die Beauftragung einer ENUM-Domain gemäß Punkt 2.3.1 ist es notwendig, dass diese im Zeitpunkt der Auftragser-teilung bei enum.at noch nicht delegiert ist und der Auftraggeber die Nutzungsberechtigung an der Rufnummer nachwei-sen kann. Dies hat im Rahmen der Validierung (gemäß Punkt 3.6) zu erfolgen.
Für die Beantragung einer ENUM-Domain gemäß Punkt 2.3.2 ist Voraussetzung, dass die beantragte ENUM-Domain noch nicht delegiert oder für diese kein gültiger Antrag bei enum.at eingelangt ist. Eine ENUM-Domain ist dann nicht delegiert, wenn sowohl die ENUM-Domain frei als auch die korrespondierende Rufnummer von der RTR GmbH nicht zugeteilt ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Validierung notwendig.
Die Einrichtung der mit der registrierten ENUM-Domain korrespondierenden Rufnummer erfolgt binnen 24 Stunden ab Delegation der ENUM-Domain.
Wenn die Voraussetzungen für eine erfolgreiche ENUM-Domain-Delegation erfüllt sind, übermittelt IPCom den Auftrag an enum.at. Wenn der Antrag bei enum.at einlangt und kein anderer Antrag bereits bei enum.at in Bearbeitung ist, kann die Domain an IPCom delegiert werden.
Ansprüche Dritter gegen IPCom wegen Delegation einer ENUM-Domain auf Grund eines fehlerhaft gestellten Antrages bestehen nicht.
Nach erfolgreicher Delegation einer Domain gemäß Punkt 3.4.1.2 bei enum.at beantragt IPCom automatisch die Zuteilung der 780-Rufnummer bei der RTR GmbH. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, teilt die RTR GmbH die Rufnummer der IPCom mittels Bescheid zu.
Wenn eine ENUM-Domain von einem anderen Registrar zu IPCom wechselt, stellt dies einen sogenannten Domain-Transfer dar. Diesbezüglich muss der Registrant jedenfalls bereits einen Account mit einem ausreichenden Guthaben bei IPCom angelegt haben (vgl. Punkt 3.1). IPCom führt im Rahmen diese Domain-Transfers eine neue Validierung durch. Ist eine Domain gemäß Punkt 2.3.2 von einem Domain-Transfer betroffen, so wird gleichzeitig auch die Portierung der 780-Rufnummer zu IPCom von dieser veranlasst (vgl. Punkt 2.6).
Wird hinsichtlich einer ENUM-Domain gemäß Punkt 2.3.2 ein Domain-Transfer von IPCom zu einem anderen Registrar durchgeführt, so muss gleichzeitig auch die 780-Rufnummer zu einem anderen Kommunikationsdienstebetreiber portiert werden. Andernfalls kann IPCom eine Sperre der 780-Rufnummer durch Sistierung der ENUM-Domain veranlassen (vgl. Punkt 3.10), da die Voraussetzung des Punkt 2.6 nicht mehr gegeben ist, oder die 780-Rufnummer gemäß Punkt 3.11.2 an die RTR GmbH zurückgeben. Wird hinsichtlich einer 780-Rufnummer gemäß Punkt 2.2.2 eine Rufnummernportierung von IPCom zu einem anderen Kommunikationsdienstebetreiber durchgeführt, so muss gleichzeitig auch die damit korrespondierende ENUM-Domain zu einem anderen Registrar transferiert werden. Andernfalls kann IPCom die Delegation der ENUM-Domain sistieren lassen (vgl. Punkt 3.10), da die Voraussetzung des Punkt 2.6 nicht mehr gegeben ist.
Die Validierung einer ENUM-Domain hat sicherzustellen, dass die Einrichtung, Änderung oder Löschung einer ENUM-Domain-Delegation, die mit einer ENUM konformen nationalen Rufnummer korrespondiert, für eine Person (Registrant) nur dann erfolgt bzw. aufrecht bleibt (Erstvalidierung bzw. Revalidierung), wenn diese Person das Nutzungsrecht an der betreffenden nationalen Rufnummer hat. Dies kann je nach Rufnummernbereich verschieden und für eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer erfolgen. Die jeweilige Gültigkeitsdauer der Validierung ist unter www.my-enum.at abrufbar. Die Validierung erfolgt durch IPCom als von enum.at akzeptierte Validierungsstelle.
Wenn die Validierung nicht erfolgreich ist, kann der Auftrag zur Delegation einer ENUM-Domain nicht durchgeführt werden.
Eine Revalidierung, die Überprüfung der Validierungsgrundlagen, erfolgt durch IPCom über Auftrag des Registranten vor Ablauf der Validierungsgültigkeit. Eine Revalidierung erfolgt weiters, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Validierungsgrundlagen sich geändert haben. Die mit der Validierung oder Revalidierung verbundenen Kosten trägt der Registrant. Weist das Guthaben auf dem Account nicht die erforderliche Deckung für die Validierungskosten auf, wird keine Revalidierung durchgeführt.
Die aktuelle Gültigkeitsdauer der Validierung berechnet sich immer ab dem Zeitpunkt der erfolgreich durchgeführten Revalidierung und nicht nach dem Ablaufszeitpunkt der vorhergehenden Validierung.
Bei einer nicht erfolgreichen Revalidierung kann die Delegation der ENUM-Domain mit dem Auslaufen der Gültigkeit der letzten erfolgreich durchgeführten Validierung widerrufen werden (vgl. Punkt 3.11.2).
IPCom stellt im Rahmen der ENUM-Domain auf Auftrag des Registranten auch das notwendige Nameservice und das Hosting der notwendigen NAPTR-Records zur Verfügung, der Registrant kann diese Dienste aber auch selbst erbringen oder durch einen Dritten erbringen lassen. Der Registrant hat das Recht, autonom darüber zu bestimmen, welche Daten (im Rahmen der Möglichkeiten von ENUM) in seine NAPTR-Records eingetragen werden, d.h. ein bestimmter Inhalt wird erst dann aufgenommen, wenn der Registrant dies ausdrücklich veranlasst. Die ausschließliche Verantwortung für die Eintragungen in den NAPTR-Records liegt beim Registranten, IPCom übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
Änderungen von auftragsbezogenen Registranten-Daten sind IPCom unverzüglich im Rahmen des Accounts bekannt zu geben. Bei Änderungen kann eine Bestätigung des Registranten zur Durchführung einer Revalidierung durch IPCom verlangt werden. Der Inhaber einer ENUM-Domain haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
Der Registrant ist verpflichtet, das Ende der Nutzungsberechtigung an der zur ENUM-Domain korrespondierenden Ruf-nummer umgehend an IPCom zu melden. Der Registrant haftet im Falle der Nichtmeldung von Änderungen an für die ENUM-Domain Delegation maßgeblichen Daten sowie des allfälligen Endes der Nutzungsberechtigung an der korres-pondierenden Rufnummer für alle daraus resultierenden Schäden. Kommt der Registrant nach Wegfall des Nutzungs-rechtes an der zur ENUM-Domain korrespondierenden Rufnummer dieser Verpflichtung zur Meldung nicht nach und erlangt er in weiterer Folge dadurch unberechtigterweise vom Inhalt einer Kommunikation über diese ENUM-Domain Kenntnis, so ist er zur äußersten Verschwiegenheit verpflichtet. Dieser Umstand ist überdies binnen zweier Werktage an IPCom zu melden.
Der Vertrag kommt mit der Einrichtung eines Accounts auf der Webseite von IPCom bzw. durch das Übermitteln der Mehrwert-SMS zu Stande (§ 864 ABGB). Der Vertrag ist sowohl bezüglich des Accounts, der Delegation von ENUM-Domains als auch der Einräumung des Nutzungsrechts an einer Rufnummer gemäß Punkt 2.2.2 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Insbesondere wenn der Verdacht einer falschen oder unberechtigten Delegation einer ENUM-Domain besteht, kann die ENUM-Domain (vgl. Abs. 2) sistiert oder die 780-Rufnummer (vgl. Abs. 3) gesperrt werden, ist also in dieser Zeit nicht funktionsfähig. IPCom informiert den Registranten über den Hintergrund der Sistierung oder der Sperre.
Insbesondere folgende Gründe können der Sistierung einer ENUM-Domain zugrunde liegen:
- Widerspruch durch den Nutzungsberechtigten an der Rufnummer bei Delegation einer ENUM-Domain an eine dritte, nicht nutzungsberechtigte Person oder den nutzungsberechtigten Kommunikationsdienstebetreiber (vgl. Punkt 4) - Die Sistierung dauert bis zur abschließenden Klärung des Nutzungsrechts.
- Die mit der ENUM-Domain korrespondierende 780-Rufnummer wird zu anderem Kommunikationsdienstebetreiber portiert (vgl. Punkt 3.5)
- Anweisung der RTR GmbH oder enum.at - Die Dauer der Sistierung wird durch die RTR GmbH oder enum.at festgelegt.
Eine ENUM-Domain kann weiters sistiert werden, wenn der begründete Verdacht der missbräuchlichen Inanspruchnah-me der Dienstleistungen der IPCom besteht.
Insbesondere folgende Gründe können der Sperrung der 780-Rufnummer durch Sistierung der ENUM-Domain zugrunde liegen:
- Die mit der 780-Rufnummer korrespondierende ENUM-Domain wird zu anderem Registrar transferiert (vgl. Punkt 3.5), sofern keine zeitgleiche Portierung vorliegt.
Kündigungs- und Widerrufserklärungen gemäß dem folgenden Abschnitt müssen durch den Registranten im Rahmen seines Accounts oder durch IPCom über e-mail oder SMS an die zuletzt bekannt gegebene jeweilige Kontaktadresse des Registranten übermittelt werden.
Die Kündigung einer ENUM-Domain kann jederzeit mit sofortiger Wirkung, spätestens aber drei Tage vor Beginn des nächsten Leistungszeitraumes durch Mitteilung über den Account des Registranten erfolgen. Die Kündigung einer E-NUM-Domain gemäß Punkt 2.3.2 hat automatisch auch den Widerruf der korrespondierenden 780-Rufnummer zur Fol-ge. Eine Kündigung hat jedenfalls zu erfolgen, wenn der Registrant nicht mehr Nutzungsberechtigter der korrespondie-renden Rufnummer ist (vgl. Punkt 3.8 2.Absatz).
Die Zahlungspflichten des Registranten für den angefangenen Leistungszeitraum sowie für jeweils einmalig erbrachte Leistungen (insbesondere für Validierung oder Revalidierungen) bleiben von der Kündigung unberührt.
Wurde der Vertrag mittels elektronischem Auftrag geschlossen und sind zwischen Auftrag und Delegation mehr als 7 Tage vergangen, haben Verbraucher gegenüber IPCom ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen (ohne Samstag) ab Delegation der ENUM-Domain. Ab Erhalt der Informationen gem. § 5 d KSchG steht dem Verbrau-cher ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen zu, erhält er diese Informationen nicht, kann er sein Rücktrittsrecht bis 3 Monate nach Delegation der ENUM-Domain ausüben.
IPCom kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine ENUM-Domain, im Falle von einer ENUM-Domain gemäß Punkt 2.3.2 auch die korrespondierende 780-Rufnummer, kündigen. Weiters kann eine ENUM-Domain aus wichtigen Gründen, insbesondere unter folgenden Bedingungen, von IPCom mit sofortiger Wirkung widerrufen werden:
- fehlende Nutzungsberechtigung an der mit der ENUM-Domain korrespondierenden Rufnummer
- Wegfall der mit der ENUM-Domain korrespondierenden Rufnummer
- berechtigter Widerspruch des Nutzungsberechtigten an der Rufnummer
- positive Validierung durch Dritte
- Anfallende Kosten sind durch das Guthaben auf dem Account des Registranten nicht gedeckt
- Ablauf der Gültigkeit der Validierung oder die Revalidierung war nicht möglich
- Mangelhaft, unvollständig oder falsch angegebene Daten des ENUM-Registranten
- auf Grund einer rechtswirksamen Entscheidung eines Gerichts, auf Anweisung einer zuständigen Behörde, insbe-sondere der RTR GmbH oder auf Anweisung der enum.at
- Einstellung des kompletten ENUM-Dienstes durch enum.at oder die RTR GmbH
- Wegfall des Vertrages mit dem Gateway-Betreiber für 780-Rufnummern
- Missbräuchliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen der IPCom oder missbräuchliche Verwendung der Dienste gegenüber Dritten
Der Widerruf einer ENUM-Domain gemäß Punkt 2.3.2 hat automatisch auch den Widerruf der korrespondierenden 780-Rufnummer zur Folge. IPCom ist in diesem Fall berechtigt, diese Rufnummer an die RTR GmbH zurückzugeben.
Im Falle der Benachrichtigung von enum.at, dass der Registrant seinen Registrar gewechselt hat und die ENUM-Domain nicht mehr von IPCom verwaltet wird, ist IPCom hinsichtlich dieser ENUM-Domain verpflichtet, den Vertrag mit dem Registranten mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Außerdem ist IPCom im Falle des Transfers einer ENUM-Domain ge-mäß Punkt 2.3.2 zu einem anderen Registrar ohne zeitgleicher Portierung der korrespondierender 780-Rufnummer be-rechtigt, diese 780-Rufnummer zu widerrufen und an die RTR GmbH zurückzugeben.
Die Zahlungspflichten des Registranten für den angefangenen Leistungszeitraum sowie für jeweils einmalig erbrachte Leistungen (insbesondere für Validierung oder Revalidierungen) bleiben vom Widerruf unberührt.
Der Account des Registranten bleibt auch bei Kündigung oder Widerruf einer, mehrerer oder aller – diesem Account zugeordneter - ENUM-Domains aufrecht. Offene Forderungen der IPCom, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Widerrufs fällig waren, bleiben bestehen.
Die Kündigung des Accounts kann ausschließlich in dem Fall erfolgen, wenn keine ENUM-Domain mehr an den Registranten delegiert ist. Die Kündigung erfolgt direkt über diesen Account und kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jederzeit mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.
IPCom kann den Account eines Registranten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn über diesen Account keine ENUM-Domain mehr verwaltet wird. Weiters kann IPCom den Account mit sofortiger Wirkung löschen, wenn das darauf bestehende Guthaben weniger als einen Euro beträgt und binnen eines Jahres im Rahmen dieses Accounts keinerlei aktive Delegationen bestanden haben.
Nach Kündigung des Accounts werden bestehende Guthaben auf dem Account an den Registranten auf dessen be-kanntzugebende Bankverbindung rücküberwiesen. IPCom ist berechtigt, offene Forderungen mit dem Guthaben des Registranten gegenzuverrechnen. IPCom ist weiters berechtigt, sämtliche aus den Kreditkartentransaktionen, entstehende Kosten durch Bezahlung mittels SMS oder Rücküberweisungen entstehende Kosten, insbesondere Bankspesen, vor Rücküberweisung des Guthabens von diesem abzuziehen.
Der Registrant stimmt ausdrücklich zu, dass in Streitfällen IPCom und enum.at die zur ENUM-Domain gespeicherten Daten (etwaig auch Name und Postanschrift sowie Rufnummer) an Personen, die eine Rechtsverletzung bzw. Ansprüche an der ENUM-Domain bescheinigen, weitergeben kann.
Sollte die Delegation an den nutzungsberechtigten Kommunikationsdienstebetreiber (vgl. Punkt 2.2.1.1) erfolgt sein und dies vom Nutzungsberechtigten der Rufnummer nicht weiters gewünscht sein, kann der Registrant eine sofortige Übertragung der Rechte an der ENUM-Domain veranlassen. Hier geht jedenfalls der Wille des Nutzungsberechtigten der Rufnummer dem des nutzungsberechtigten Kommunikationsdienstebetreibers vor.
Wenn eine ENUM-Domain zu einer korrespondierenden Rufnummer ohne Wissen des an der betreffenden Rufnummer Nutzungsberechtigen genutzt wird, steht diesem ein jederzeitiges Widerspruchsrecht zu, wenn er der Delegation nicht explizit zugestimmt hat. Er kann diesbezüglich bei enum.at eine Beschwerde einbringen.
In Fällen, in denen der Beschwerdeführer einen eindeutigen Nachweis seiner Nutzungsberechtigung erbringt, wird die Domain gelöscht. In Fällen, in denen eine eindeutige Klärung nicht unmittelbar möglich ist, wird die Domain sistiert.
IPCom haftet nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässiges Verhalten von IPCom oder ihren Gehilfen zurückzuführen sind (mit Ausnahme von Personenschäden). Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist außer gegenüber Konsumenten mit dem 10-Fachen des Entgelts für die bei IPCom in den letzten 12 Monaten von Eintritt des Schadens hinsichtlich der betroffenen Domain in Anspruch genommenen Leistungen im Einzelfall beschränkt; die Haftung für entgangenen oder erwarteten Gewinn, entgangene Einsparungen etc. ist außer gegenüber Konsumenten in jedem Fall ausgeschlossen.
IPCom übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Kommunikation, die mittels der von ihr angebotenen Dienstleistungen übermittelt werden. Weiters haftet IPCom nicht für Schäden, die aufgrund der unsachgemäßen Ver-wahrung oder Weitergabe des Benutzernamens und Passwortes (Punkt 2.1) durch den Registranten entstehen. IPCom haftet auch nicht für die Einträge des Registranten in NAPTR-Records.
IPCom haftet nicht für Schäden, die dritten Personen durch die Registrierung oder Verwendung einer ENUM-Domain durch den Registranten entstehen. Diesbezüglich stimmt der Registrant explizit zu, dass im bescheinigten Anlassfall sämtliche bei IPCom vorhandenen Daten des Registranten von IPCom an diese dritte Person übermittelt werden dürfen. Diese Bestimmung bleibt auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses, aus welchen Gründen immer diese erfolgt, bestehen.
Allfällige gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Anfragen und Problemmeldungen an IPCom können jederzeit an office@my-enum.at gerichtet werden und werden während der Geschäftszeiten der IPCom schnellstmöglich bearbeitet.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen IPCom und dem ENUM-Domain-Inhaber kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Handelsgericht Wien bzw. im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, handelt es sich beim Vertragsverhältnis um ein Konsumentengeschäft im Sinne des KSchG, der allgemeine Gerichtsstand des Konsumenten.
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Nutzer, Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten und Interessenvertretungen Streit- oder Beschwerdefälle, insbesondere 1. betreffend die Qualität des Dienstes und bei Zahlungsstreitigkeiten, die zwischen einem Kunden und einem Betreiber nicht befriedigend gelöst worden sind, oder 2. über eine behauptete Verletzung des Telekommunikationsgesetzes, der Regulierungsbehörde vorlegen. Die Betreiber sind verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulie-rungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
Die Regulierungsbehörde hat Richtlinien für die Durchführung des im ersten Absatz vorgesehenen Verfahrens festgelegt. Informationen dazu finden sich unter www.rtr.at.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, ungültig oder aufgehoben sein, so bleibt die Gül-tigkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der ungültigen, unwirksamen oder aufgehobenen Klausel tritt jene Regelung, die den wirtschaftlichen Absichten der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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